1.Vertragsabschluß
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, wie insbesondere Servicearbeiten.
1.2 Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch Annahme einer schriftlichen Bestellung zustande; Erklärungen per Telefax oder mündlich bedürfen der Schriftform. Bis dahin sind allfällige Angebote von unserer Seite freibleibend und unverbindlich.
1.3 Vertragsbindungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unwirksam, soweit diese nicht im einzelnen ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
 
2. Lieferung
2.1 Liefertermine für Waren gelten als eingehalten, wenn sie das Werk des Auftragsnehmers bzw. im Falle eines Streckengeschäftes das Werk des Sublieferanten verlassen haben. Leistungstermine gelten als eingehalten, wenn wir oder unsere Sublieferanten mit Erbringung der Leistung begonnen haben. In allen Fällen, in denen ohne unser Verschulden oder aus anderen Gründen, die auf Seiten des Bestellers liegen, die Lieferung bzw. Leistung nicht durchgeführt bzw. vollendet werden kann, genügt für die Vertragserfüllung von unserer Seite die Versandbereitschaft bzw. Leistungbereitschaft. Grundlegende Vorraussetzung für die Einhaltung der Lieferung durch uns ist ferner, dass sämtliche vom Besteller zu beschaffende Informationen, technische und sonstige Angaben sowie allfällige Genehmigung rechtzeitig zu unserer Verfügung gestellt werden bzw. vorliegen.
2.2 Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unser Verschulden mehr als zwei Wochen überschritten und wird eine vom Besteller danach schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist ebenso durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen sind in diesem Falle dem Besteller zurückzubezahlen, sofern nicht andere Ansprüche gegen den Besteller, vor allem Ansprüche aus früheren Aufträgen vorliegen. Über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind einvernehmlich ausgeschlossen. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig. Ist eine Lieferung oder eine Leistung teilbar, besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch aushaltenden Lieferungen oder Leistungen.
2.3 Bei Lieferungen von Ware geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über, gleichgültig, ob wir selbst den Transport durchführen oder ein Dritter. Bei Verzug in der Versendung aus unserem Verschulden geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über.
2.4 Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
2.5 Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mangels gesonderter Abrede sind wir berechtigt, einzelne Teillieferungen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu fakturieren.
2.6 Zum Begriff "höhere Gewalt" zählen alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln. Hiezu zählen insbesondere Krieg, Mobilmachung, kriegsähnliche Ereignisse, Unruhen, Streik, Fabrikationsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Feuer in unserem Einflussbereich bzw. bei Sublieferanten, gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen, usw. Dauern derartige Ereignisse länger als sechs Wochen oder ist ein Ende dieser Behinderung in mehr als sechs Wochen nicht vorhersehbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jede Vertragspartei hat der anderen das auszufolgen, was sie inzwischen erhalten hat; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fällen ausgeschlossen.
2.7 Der Besteller wird bei Empfand der jeweiligen Sendungen(Hardware oder Software) die außen angebrachte Bezeichnung bezüglich des angelieferten Produktes genau überprüfen. Durch Öffnen der versiegelten Verpackungen werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht zulässig.
2.8 Erfüllungsort ist Kaltenbach
2.9 Wir übernehmen für Lieferungen und Leistungen keine Haftung, wenn der Besteller bei Vertragsabschluß die zu liefernde Ware nicht ausreichend bezeichnet hat.
2.10 Staatliche Ausfuhr- und Durchfahtsbestimmungen, auch wenn diese ausländischen Ursprungs sind, sind strikt einzuhalten.
2.11 Dokumentation wird nach unserer Wahl in deutscher oder englischer Sprache geliefert. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung der Dokumentation genügt die Versendung auf dem Postwege.
 
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Preisblättern festgelegt. Wir sind jederzeit, auch nach Vertragsabschluß berechtigt, die Preise zu verändern; erfolgt eine Preiserhöhung nach Bestellung um mehr als 20 Prozent nach oben, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind seitens des Bestellers ausgeschlossen. Alle in den Preisblättern angegebenen Preise sind Nettopreise in österr. Schillingen frei Versandstelle, sämtliche Versandkosten, wie insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie allfällige Zölle und gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Sämtliche Nebenkosten werden gesondert fakturiert und vom Besteller anerkannt.
3.2 Ungeschadet einer anderslautenden Bestimmung oder Widmung des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten offenen Rechnungen angerechnet. Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung werden Wechsel oder Schecks von uns zahlungshalber nicht angenommen.
3.3 Bei Zahlungsverzug berechnen wir einen Zinssatz von 10 Prozent über der jeweiligen Bankrate. Sind die von uns zu bezahlenden Bankzinsen höher, sind wir berechtigt auch nachträglich die jeweils von uns zu bezahlenden höheren Bankzinsen dem Besteller in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung von den Verzugszinsen erfolgt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Zinseszinsen in der Höhe von 14 Prozent. Der Käufer/Besteller verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit dem Verkäufer/Lieferanten die durch seine Säumigkeit entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
3.4 Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus welchen Gründen immer, insbesondere wegen behaupteter Gegenansprüche, zurückzubehalten.
3.5 Gewährte Zahlungserleichterungen, wie Wechsel oder Schecks, die zahlungshalber angenommen wurden, werden unbeschadet der jeweiligen Laufzeit sofort fällig, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt wird. Wir sind berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Abmachungen noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers für möglich gehalten wird. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei angemessener Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen so in Anwendung zu bringen, als wäre der Besteller in Leistungsverzug geraten. Sind dem Besteller Teilzahlungen gewährt, tritt Terminverlust ein, wenn der Besteller mit einer Rate mehr als fünf Tage in Verzug geraten ist.
 
4. Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistungsansprüche gegen EDV-Gruber enden nach sechs Monaten ab Lieferung an den Kunden. EDV-Gruber ist berechtigt, Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller an den Kunden weiterzugeben, ohne in diesem Fall dafür selbst einstehen zu müssen.
4.2 Hardware: Wir leisten keine Gewähr für die Mängel am Material oder für technische Funktion. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, umfasst die Gewährleistung der bestellten und belieferten Ware nur solche Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits gegeben bzw. vorhanden waren; später auftretende Mängel (z.B. durch falsche Lagerung) sind von jeder Haftung unsererseits ausgeschlossen. Bei sonstigem Verlust der Ansprüche des Bestellers hat ein entdeckter Mangel unverzüglich gerügt zu werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist findet durch eine Behebung des Mangels bzw. durch Anerkenntnis nicht statt. Wir haften - mit der gegebenen Einschränkung - nur für solche technischen Beschreibungen, die wir ausdrücklich in Vertragsform zugestanden haben, nicht jedoch für Angaben in Prospekten, Zeitschriften etc.
4.3 Software: Ergänzend zu den obigen Bestimmungen gilt als vereinbart, dass mangels besonderer schriftlicher Zusage unsererseits die Gewährleistung drei Monate beträgt. Die Gewährleistungsbestimmungen für Hardware sind auch für Software analog anzuwenden; für eine Anwendbarkeit und Verwendbarkeit der Programme leisten wir nur in dem Umfang Gewähr, der aufgrund der Angaben des Bestellers von uns ausdrücklich zugesagt wurden, wobei die Gewährleistungsansprüche des Bestellers in jedem Fall auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeschränkt sind; führt die Nachbesserung nicht zum gewünschten Erfolg, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Preisminderung zu gewähren oder vom Vertrag zurückzutreten.
 
5. Sonstige Haftungsbestimmungen
5.1 Über die unter Punkt 4 hinausgehenden Gewährleistungsansprüche haften wir nicht für Schäden im Vermögensbereich des Bestellers, auch nicht für die Folgeschäden jeder Art. Dieser Haftungsausschluss ist jedoch nicht gültig bei vorsätzlicher Schädigung durch uns oder bei allfallend grober Sorglosigkeit und grober Fahrlässigkeit.
5.2 Mangels gesonderter Vereinbarung übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrecht Dritter (wie beispielsweise Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Copyrights, Musterschutz, usw.) Eine behauptete Verletzung gewerblichen Schutzrechtes durch Dritte ist uns unverzüglich und umfassend zur Kenntnis zu bringen.
5.3 Der Besteller haftet dafür, dass die Verwendungsbeschränkung bzw. Anweisungen des Herstellers in bezug auf die gelieferte Hardware und/oder Software genauestens eingehalten werden und hält uns diesbezüglich für schad- und klaglos. Derartige Anweisungen des Herstellers oder von unserer Seite können sich insbesondere auf Beschränkungen in der Verwendung der gelieferten Ware (Leistung) erstrecken. In allen Fällen, in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch für das vom Besteller empfangene Entgelt.
 
6. Serviceleistungen
Die obigen Haftungsbeschränkungen sind analog auch für Serviceleistungen anzuwenden. Serviceleistungen sind solche, die außerhalb der Gewährleistung erbracht werden. Hier beträgt die Gewährleistung drei Monate. Die Erbringung der Serviceleistungen erfolgt gemäß unseren jeweils in den Preisblättern genannten Servicepreisen und dortigen Bedingungen. Bei Auftragserteilung über die Installation einer Software akzeptiert der Auftaggeber die Vertragsbedingungen des Herstellers.
 
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten das Eigentum der von uns ausgelieferten Produkte bis zur Erfüllung aller uns zustehenden Ansprüche.
7.2 Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge, die aufgrund der Veräußerung der von uns gelieferten Ware (Leistung) beim Besteller eingehen; der Besteller ist zur gesonderten Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet.
7.3 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder auch nur Zahlungsstockung eintritt.
 
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
 
9. Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
 
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht Zell am Ziller als vereinbart.