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1.Vertragsabschluß
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere
Lieferungen und Leistungen, wie insbesondere Servicearbeiten.
1.2 Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch Annahme einer
schriftlichen Bestellung zustande; Erklärungen per Telefax oder
mündlich bedürfen der Schriftform. Bis dahin sind allfällige
Angebote von unserer Seite freibleibend und unverbindlich.
1.3 Vertragsbindungen oder sonstige Geschäftsbedingungen
des Bestellers sind unwirksam, soweit diese nicht im einzelnen ausdrücklich
und schriftlich anerkannt wurden. |
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2.
Lieferung
2.1 Liefertermine für Waren gelten als eingehalten, wenn
sie das Werk des Auftragsnehmers bzw. im Falle eines Streckengeschäftes
das Werk des Sublieferanten verlassen haben. Leistungstermine gelten
als eingehalten, wenn wir oder unsere Sublieferanten mit Erbringung
der Leistung begonnen haben. In allen Fällen, in denen ohne unser
Verschulden oder aus anderen Gründen, die auf Seiten des Bestellers
liegen, die Lieferung bzw. Leistung nicht durchgeführt bzw. vollendet
werden kann, genügt für die Vertragserfüllung von unserer
Seite die Versandbereitschaft bzw. Leistungbereitschaft. Grundlegende
Vorraussetzung für die Einhaltung der Lieferung durch uns ist
ferner, dass sämtliche vom Besteller zu beschaffende Informationen,
technische und sonstige Angaben sowie allfällige Genehmigung
rechtzeitig zu unserer Verfügung gestellt werden bzw. vorliegen.
2.2 Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unser
Verschulden mehr als zwei Wochen überschritten und wird eine
vom Besteller danach schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist ebenso
durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen sind in diesem
Falle dem Besteller zurückzubezahlen, sofern nicht andere Ansprüche
gegen den Besteller, vor allem Ansprüche aus früheren Aufträgen
vorliegen. Über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche
des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind einvernehmlich
ausgeschlossen. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein Rücktritt
nicht mehr zulässig. Ist eine Lieferung oder eine Leistung teilbar,
besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch aushaltenden
Lieferungen oder Leistungen.
2.3 Bei Lieferungen von Ware geht die Gefahr mit der Übergabe
an den Transporteur auf den Besteller über, gleichgültig,
ob wir selbst den Transport durchführen oder ein Dritter. Bei
Verzug in der Versendung aus unserem Verschulden geht die Gefahr vom
Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über.
2.4 Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die zu versendende
Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu
versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten,
hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
2.5 Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen
berechtigt. Mangels gesonderter Abrede sind wir berechtigt, einzelne
Teillieferungen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer
zu fakturieren.
2.6 Zum Begriff "höhere Gewalt" zählen
alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen
und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer
Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln. Hiezu zählen
insbesondere Krieg, Mobilmachung, kriegsähnliche Ereignisse,
Unruhen, Streik, Fabrikationsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Feuer
in unserem Einflussbereich bzw. bei Sublieferanten, gewerkschaftliche
Kampfmaßnahmen, usw. Dauern derartige Ereignisse länger
als sechs Wochen oder ist ein Ende dieser Behinderung in mehr als
sechs Wochen nicht vorhersehbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt,
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jede Vertragspartei
hat der anderen das auszufolgen, was sie inzwischen erhalten hat;
Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fällen
ausgeschlossen.
2.7 Der Besteller wird bei Empfand der jeweiligen Sendungen(Hardware
oder Software) die außen angebrachte Bezeichnung bezüglich
des angelieferten Produktes genau überprüfen. Durch Öffnen
der versiegelten Verpackungen werden die Software-Lizenzbestimmungen
des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder
Umtausch ist nicht zulässig.
2.8 Erfüllungsort ist Kaltenbach
2.9 Wir übernehmen für Lieferungen und Leistungen
keine Haftung, wenn der Besteller bei Vertragsabschluß die zu
liefernde Ware nicht ausreichend bezeichnet hat.
2.10 Staatliche Ausfuhr- und Durchfahtsbestimmungen, auch wenn
diese ausländischen Ursprungs sind, sind strikt einzuhalten.
2.11 Dokumentation wird nach unserer Wahl in deutscher oder
englischer Sprache geliefert. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung
der Dokumentation genügt die Versendung auf dem Postwege.
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3.
Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Preisblättern
festgelegt. Wir sind jederzeit, auch nach Vertragsabschluß berechtigt,
die Preise zu verändern; erfolgt eine Preiserhöhung nach
Bestellung um mehr als 20 Prozent nach oben, ist der Besteller berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Bestellers, wie
insbesondere auf Schadenersatz, sind seitens des Bestellers ausgeschlossen.
Alle in den Preisblättern angegebenen Preise sind Nettopreise
in österr. Schillingen frei Versandstelle, sämtliche Versandkosten,
wie insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung,
sowie allfällige Zölle und gesetzliche Umsatzsteuer gehen
zu Lasten des Bestellers. Sämtliche Nebenkosten werden gesondert
fakturiert und vom Besteller anerkannt.
3.2 Ungeschadet einer anderslautenden Bestimmung oder Widmung
des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten offenen
Rechnungen angerechnet. Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung
werden Wechsel oder Schecks von uns zahlungshalber nicht angenommen.
3.3 Bei Zahlungsverzug berechnen wir einen Zinssatz von 10
Prozent über der jeweiligen Bankrate. Sind die von uns zu bezahlenden
Bankzinsen höher, sind wir berechtigt auch nachträglich
die jeweils von uns zu bezahlenden höheren Bankzinsen dem Besteller
in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung von den Verzugszinsen erfolgt
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Zinseszinsen in der
Höhe von 14 Prozent. Der Käufer/Besteller verpflichtet sich,
im Falle seiner Säumigkeit dem Verkäufer/Lieferanten die
durch seine Säumigkeit entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu
ersetzen.
3.4 Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, eine Aufrechnung
gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw.
fällige Zahlungen, aus welchen Gründen immer, insbesondere
wegen behaupteter Gegenansprüche, zurückzubehalten.
3.5 Gewährte Zahlungserleichterungen, wie Wechsel oder Schecks,
die zahlungshalber angenommen wurden, werden unbeschadet der jeweiligen
Laufzeit sofort fällig, wenn eine wesentliche Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt wird. Wir
sind berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Abmachungen
noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn eine Verschlechterung
in den Vermögensverhältnissen des Bestellers für möglich
gehalten wird. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch
bei angemessener Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag
zurücktreten. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen so in
Anwendung zu bringen, als wäre der Besteller in Leistungsverzug
geraten. Sind dem Besteller Teilzahlungen gewährt, tritt Terminverlust
ein, wenn der Besteller mit einer Rate mehr als fünf Tage in
Verzug geraten ist. |
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4.
Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistungsansprüche gegen EDV-Gruber
enden nach sechs Monaten ab Lieferung an den Kunden. EDV-Gruber ist
berechtigt, Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller
an den Kunden weiterzugeben, ohne in diesem Fall dafür selbst
einstehen zu müssen.
4.2 Hardware: Wir leisten keine Gewähr für die Mängel
am Material oder für technische Funktion. Soweit nicht ausdrücklich
schriftlich zugesagt, umfasst die Gewährleistung der bestellten
und belieferten Ware nur solche Mängel, die zum Zeitpunkt des
Gefahrenüberganges bereits gegeben bzw. vorhanden waren; später
auftretende Mängel (z.B. durch falsche Lagerung) sind von jeder
Haftung unsererseits ausgeschlossen. Bei sonstigem Verlust der Ansprüche
des Bestellers hat ein entdeckter Mangel unverzüglich gerügt
zu werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist findet
durch eine Behebung des Mangels bzw. durch Anerkenntnis nicht statt.
Wir haften - mit der gegebenen Einschränkung - nur für solche
technischen Beschreibungen, die wir ausdrücklich in Vertragsform
zugestanden haben, nicht jedoch für Angaben in Prospekten, Zeitschriften
etc.
4.3 Software: Ergänzend zu den obigen Bestimmungen gilt
als vereinbart, dass mangels besonderer schriftlicher Zusage unsererseits
die Gewährleistung drei Monate beträgt. Die Gewährleistungsbestimmungen
für Hardware sind auch für Software analog anzuwenden; für
eine Anwendbarkeit und Verwendbarkeit der Programme leisten wir nur
in dem Umfang Gewähr, der aufgrund der Angaben des Bestellers
von uns ausdrücklich zugesagt wurden, wobei die Gewährleistungsansprüche
des Bestellers in jedem Fall auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung
eingeschränkt sind; führt die Nachbesserung nicht zum gewünschten
Erfolg, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Preisminderung zu gewähren
oder vom Vertrag zurückzutreten. |
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5.
Sonstige Haftungsbestimmungen
5.1 Über die unter Punkt 4 hinausgehenden Gewährleistungsansprüche
haften wir nicht für Schäden im Vermögensbereich des
Bestellers, auch nicht für die Folgeschäden jeder Art. Dieser
Haftungsausschluss ist jedoch nicht gültig bei vorsätzlicher
Schädigung durch uns oder bei allfallend grober Sorglosigkeit
und grober Fahrlässigkeit.
5.2 Mangels gesonderter Vereinbarung übernehmen wir keine
wie immer geartete Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrecht
Dritter (wie beispielsweise Patente, Urheberrechte, Markenrechte,
Copyrights, Musterschutz, usw.) Eine behauptete Verletzung gewerblichen
Schutzrechtes durch Dritte ist uns unverzüglich und umfassend
zur Kenntnis zu bringen.
5.3 Der Besteller haftet dafür, dass die Verwendungsbeschränkung
bzw. Anweisungen des Herstellers in bezug auf die gelieferte Hardware
und/oder Software genauestens eingehalten werden und hält uns
diesbezüglich für schad- und klaglos. Derartige Anweisungen
des Herstellers oder von unserer Seite können sich insbesondere
auf Beschränkungen in der Verwendung der gelieferten Ware (Leistung)
erstrecken. In allen Fällen, in denen unsere Haftungsbegrenzung
aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist,
haften wir nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages, der uns
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung
aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar
war, höchstens jedoch für das vom Besteller empfangene Entgelt. |
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6.
Serviceleistungen
Die obigen Haftungsbeschränkungen sind analog auch für Serviceleistungen
anzuwenden. Serviceleistungen sind solche, die außerhalb der
Gewährleistung erbracht werden. Hier beträgt die Gewährleistung
drei Monate. Die Erbringung der Serviceleistungen erfolgt gemäß
unseren jeweils in den Preisblättern genannten Servicepreisen
und dortigen Bedingungen. Bei Auftragserteilung über die Installation
einer Software akzeptiert der Auftaggeber die Vertragsbedingungen
des Herstellers. |
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7.
Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten das Eigentum der von uns ausgelieferten Produkte
bis zur Erfüllung aller uns zustehenden Ansprüche.
7.2 Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge,
die aufgrund der Veräußerung der von uns gelieferten Ware
(Leistung) beim Besteller eingehen; der Besteller ist zur gesonderten
Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet.
7.3 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers
ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder auch nur Zahlungsstockung
eintritt. |
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8.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch
diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne
oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch
die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. |
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9.
Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten. |
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10.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht Zell am Ziller als vereinbart. |
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